Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31108
VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 23 B 06.30884 (https://dejure.org/2007,31108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Schutzfähigkeit, nichtstaatliche Akteure, Verfolgungsdichte, Islamisten, Religionsfreiheit, politische Entwicklung, Übergriffe, Auswärtiges Amt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Art und Anzahl der Übergriffe sind durch verschiedene Erkenntnisquellen, wie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes und die einschlägigen Stellungnahmen des Deutschen Orient-Institutes, des Europäischen Zentrums für kurdische Studien, des UNHCR und von amnesty international, in vielfältiger Weise dokumentiert und auch schon Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung gewesen (VGH BW vom 21.6.2006 Az. A 2 S 571/05; OVG RhPf vom 10.10.2006 Az. 10 A 10785/05 OVG; OVG Saarl vom 16.10.2006 Az. 3 Q 47.06).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05

    Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Art und Anzahl der Übergriffe sind durch verschiedene Erkenntnisquellen, wie die Lageberichte des Auswärtigen Amtes und die einschlägigen Stellungnahmen des Deutschen Orient-Institutes, des Europäischen Zentrums für kurdische Studien, des UNHCR und von amnesty international, in vielfältiger Weise dokumentiert und auch schon Gegenstand der obergerichtlichen Rechtsprechung gewesen (VGH BW vom 21.6.2006 Az. A 2 S 571/05; OVG RhPf vom 10.10.2006 Az. 10 A 10785/05 OVG; OVG Saarl vom 16.10.2006 Az. 3 Q 47.06).
  • VGH Bayern, 14.12.2000 - 23 B 00.30256
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 23 B 02.30536
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30884
    Der Senat hat zu Zeiten der Schreckensherrschaft Saddam Husseins in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak die "autonomen" kurdischen Provinzen nur dann eine Fluchtalternative darstellen, wenn sie dort zum einen mangels politischer Exponiertheit vor dem Zugriff des zentralirakischen Staates ausreichend sicher sind und zum anderen aufgrund familiärer oder klientelistischer Verbindungen ihr wirtschaftliches Existenzminimum gesichert ist (vgl. statt vieler BayVGH vom 6.6.2002 Az. 23 B 02.30536 und vom 14.12.2000 Az. 23 B 00.30256).
  • VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30205

    Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

    Nichtstaatliche Gruppenverfolgung von Christen im Irak (im Anschluss an BayVGH, Urteil vom 8.2.2007 - 23 B 06.30884).

    23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.

  • VG Bayreuth, 20.09.2010 - B 3 K 09.30061

    Irak

    Die weitere Klagebegründung stützt sich insbesondere auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2007 (Az. 23 B 06.30884 ), auf das sich der Klägervertreter ausdrücklich beruft, die Gruppenverfolgung durch Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Akteure für einen aus Bagdad stammenden Christen festgestellt und die Eröffnung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in den Nordirak für (christliche) Flüchtlinge aus dem Zentral- und Südirak verneint (a.a.O. RdNr. 44 f.; siehe auch VG München vom 08.02.2007, Az. M 4 K 06.50441 RdNr. 22 ff. unter ausführlicher Bezugnahme auf die im Verfahren M 4 K 04.52039 - Urteil vom 30.05.2006 - ausgewerteten Materialien und nachfolgend VG München vom 30.04.2007, Az. M 16 K 06.51298 RdNr. 19 ff.).

  • VG Saarlouis, 03.08.2010 - 2 K 716/09

    Abschiebungsverbot in den Irak für Christen

    auch BayVGH, Urteil vom 08.02.2007 - 23 B 06.30884 - wonach eine Zuwanderung bzw. Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak nach Überzeugung des Gerichts dann zumutbar ist, wenn die Betreffenden von dort stammen und ihre Großfamilie/Sippe dort ansässig ist.
  • VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 5 K 07.30066

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung,

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 a.a.O.) nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen bei der Würdigung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG vom 5.11.1991 a.a.O.; BayVGH vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.30884).
  • VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30203

    Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

    Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
  • VG Bayreuth, 13.01.2012 - B 3 K 11.30079

    Gruppenverfolgung von Christen im Irak

    Zutreffend ist, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 08.02.2007 von einer Gruppenverfolgung der irakischen Christen - ohne Fluchtalternative im Nordirak - ausgeht (Az. 23 B 06.30884 ) und dass nicht ersichtlich ist, dass dieser Verfolgungsdruck nachgelassen hätte.
  • VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 06.30698

    Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

    Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
  • VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 4 K 07.30199

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung,

    Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 20 ZB 13.30140

    Irak; chaldäischer Christ; grundsätzliche Bedeutung (verneint); Divergenz

    Soweit der Kläger noch anführt, dass er entsprechend dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2006 (Az.: 23 B 06.30884) als Flüchtling anerkannt werden müsse, weil er seit 1982 dauerhaft in Bagdad gelebt habe, so ist dies als Divergenzrüge zu werten, die jedoch nicht durchgreift.
  • VG Augsburg, 21.01.2008 - Au 5 K 07.30256

    Irak; Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens; Anspruch auf

    Unter Zugrundelegung der o.a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007 (z.B. Az. 23 B 06.30883; 23 B 06.30866; 23 B 06.30884) entschieden, dass nach den zwischenzeitlich in Irak stattgefunden politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
  • VG Ansbach, 29.11.2010 - AN 14 K 10.30212

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; unverschuldetes Nichterscheinen zum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht